Scheidungskosten – Eine Übersicht
Scheidungskosten berechnen
transparent von Anfang an
Scheidungskosten – Eine Übersicht
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Scheidungskosten – Es beginnt mit der Erstberatung
Die Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung betragen 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
Im Rahmen der ca. einstündigen Erstberatung verschaffe ich mir einen Überblick über Ihre persönliche Situation und berate Sie bezüglich der Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens.
Nach der Erstberatung entscheiden Sie, ob Ihnen diese Beratung ausreicht oder ob ich weiter für Sie tätig werden soll.
Gesetzliche Gebühren und Stundenhonorar
Die weitere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstands- bzw. Verfahrenswert. Wo es sinnvoll ist, kann aber auch ein Honorar auf Stundenbasis vereinbart werden.
Insbesondere im Familienrecht richten sich die Kosten sehr nach den Umständen des Einzelfalls.
Seien Sie versichert, dass ich vorab eine klare Absprache darüber mit Ihnen treffe. Damit Sie genau wissen, womit sie rechnen können.
Bei einer Scheidung fallen Anwalts- und Gerichtskosten an
Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Gegenstandswert. Dieser setzt sich bei einer Scheidung mindestens aus dem dreifachen Nettoeinkommen der Eheleute sowie einem Zuschlag für die Rentenanwartschaften zusammen. Die Anrechnung des Vermögens auf den Verfahrenswert erfolgt nach Abzug von Schulden in Höhe von mindestens 5 % nach Abzug eines Freibetrags von bis zu 60.000,00 €.
Weitere Einzelheiten zur Berechnung der Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Berechnung der Gerichtskosten richtet sich nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG).
Sie möchten wissen, wie hoch die Kosten Ihrer Scheidung ungefähr sein werden?
Lassen Sie sich jetzt Ihre voraussichtlichen Scheidungskosten ausrechnen!