Nach einer schmerzhaften Trennung stehen viele Paare vor einer Vielzahl von Fragen. Eine der zentralen Fragen, die sich in dieser turbulenten Zeit stellt, ist die Aufteilung des Vermögens. Wem gehört welcher Besitz, und wer trägt welche finanzielle Verantwortung? Als Fachanwältin für Familienrecht und Ihre kompetente Ansprechpartnerin in Lübeck bin ich darauf spezialisiert, Ihnen in dieser schweren Phase beizustehen und die Vermögensaufteilung nach einer Trennung oder Scheidung reibungslos zu gestalten.
Die Vermögensauseinandersetzung im Fokus
Die Vermögensauseinandersetzung ist ein zentrales Thema bei Trennung und Scheidung. Es geht dabei um weit mehr als nur die Verteilung gemeinsamer Bankkonten und Depots. Immobilien, Sparbücher, Aktienfonds, Bausparkonten, Autos, Haustiere und vieles mehr müssen gerecht aufgeteilt werden. Auch gemeinsame Schulden erfordern eine Lösung, und im Fall von Miteigentum müssen Entscheidungen für den Umgang mit gemeinsamen Vermögenswerten, insbesondere dem Familienheim, getroffen werden.
Die Bedeutung der gesetzlichen Güterstände
Das deutsche Gesetz sieht drei verschiedene Güterstände vor, die die Vermögensaufteilung bei Scheidung regeln: die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Welche Ansprüche die Ehegatten gegeneinander haben, hängt davon ab, welchen Güterstand sie gewählt haben.
Wenn Sie und Ihr Ehepartner Gütertrennung durch einen Ehevertrag vereinbart haben, sind viele finanzielle Aspekte bereits im Vorhinein geklärt.
Ohne einen solchen Ehevertrag leben die meisten Ehepaare in Deutschland in der Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall richtet sich die Behandlung der einzelnen Vermögenswerte nach den Vorschriften über den Zugewinnausgleich.
Es ist empfehlenswert, wenn die Kommunikation es zulässt, bereits während des Trennungsjahres die wirtschaftliche Entflechtung Ihrer Ehe anzugehen.
Es ist hilfreich, nach der Trennung eine Liste der Einnahmen und Ausgaben zu erstellen und einen Überblick über Vermögenswerte, Gegenstände und bestehende Schulden zu behalten, damit die Verbindlichkeiten korrekt zugeordnet werden können.
Häufig gibt es Streit um Immobilien
Die Aufteilung von Immobilien im Miteigentum oder Ausgleichsansprüche bei Alleineigentum sind oft strittige Themen zwischen den Ehepartnern. Doch dieser Streit muss nicht zwangsläufig vor Gericht ausgetragen werden. Eine Scheidungsmediation kann helfen, Uneinigkeiten zu klären. Dabei geht es auch um die Aufteilung gemeinsamer oder gegebenenfalls alleiniger Schulden. Steuerfragen sind ebenfalls oft ein Thema, sei es die Aufteilung einer Steuererstattung, die Verteilung von Steuerschulden, eheliche Mitwirkungspflichten bei der steuerlichen Veranlagung oder Zustimmung zum begrenzten Realsplitting.
Vermögenszuwendungen, Schenkungen und Schwiegereltern
Ein weiterer häufiger Streitpunkt ist die Rückabwicklung von Vermögenszuwendungen, Schenkungen zwischen Ehegatten und Zuwendungen seitens der Schwiegereltern. Aber auch Erbschaften, die während der Ehe angefallen sind oder erwartet werden, führen häufig zum Streit. Hier wird befürchtet, dass die Erbschaft eines Ehegatten mit dem anderen hälftig geteilt werden muss. Problematisch kann es werden, wenn das geerbte Geld in die gemeinsame Immobilie geflossen ist. Lassen Sie sich in solchen Konstellationen unbedingt frühzeitig beraten, bevor Sie endgültige Entscheidung treffen.
Brauchen Sie Hilfe bei der Aufteilung Ihres Vermögens?
Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der die Vermögensaufteilung nach einer Trennung oder Scheidung ansteht, stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Als Fachanwältin für Familienrecht verfüge ich über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um Ihre Interessen zu vertreten und eine gerechte Lösung zu finden. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung werde ich Sie umfassend über die Voraussetzungen und Risiken informieren und kompetent vor Gericht vertreten.
In dieser schwierigen Zeit stehe ich Ihnen gerne zur Seite, um die Vermögensaufteilung nach einer Trennung oder Scheidung so reibungslos wie möglich zu gestalten und Ihre Interessen zu schützen.
Kontaktieren Sie uns gerne noch heute, um eine Beratung zu vereinbaren und Ihre offenen Fragen zu klären. Ich freue mich auf Sie!
Ihre Sylvia Bagusch-Driemecker