FAQ – Häufig gestellte Fragen

Antworten zu den Themen Ehevertrag, Scheidung und Scheidungsfolgen

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Antworten zu den Themen Ehevertrag, Scheidung und Scheidungsfolgen

Fragen und Antworten zum Ehevertrag

Vertrauen ist die Basis für eine funktionierenden Beziehung. Aber vertrauen Sie beide dem Gesetz? Die meisten heiraten, ohne das „Kleingedruckte“ – das BGB – gelesen zu haben. Mit der Eheschließung finden zahlreiche gesetzliche Regelungen automatisch Anwendung. Da hilft am Ende kein Vertrauen, sondern nur ein Ehevertrag angepasst auf die individuelle Ehe.

Es ist nachvollziehbar, dass Ihr Partner skeptisch und misstrauisch wird. Wenn Sie ihn bitten, sich gemeinsam mit dem Kleingedruckten des BGB zu beschäftigen, wird er Verständnis entwickeln.

Wer heute Kinder erzieht, riskiert ohne Absicherung durch einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag finanzielle Nachteile bei Trennung und Scheidung.  Jede Frau sollte eine informierte Entscheidung für sich selbst darüber treffen, ob der Ehevertrag zur eigenen Absicherung notwendig ist oder nicht.

Nein. Der Wunsch der Frau nach einem Ehevertrag steht für die vom Gesetzgeber gewünschte Selbstverantwortung der Frau. Die Unterhaltsreform fordert Frauen zum Planen und Gestalten ihrer persönlichen Lebensführung in der Zukunft auf.

Die Fragestellung und der Wunsch nach einem Ehevertrag ist ein sensibles Thema. Seien Sie offen und bereit, Fragen zu beantworten, wie z.B. warum Sie einen Ehevertrag abschließen möchten und was Sie mit dem Ehevertrag erreichen wollen. Es ist sich vor Augen zu führen, dass ein vorsorgender Ehevertrag nicht abgeschlossen wird, weil man sich scheiden lassen möchte. Er wird rein vorsorglich zur Schadensbegrenzung geschlossen, für den Fall, dass es doch zur Scheidung kommt.

Es sind verstärkt die Männer, die eine Lebensversicherung abschließen. Diese wird aber auch nicht abgeschlossen, weil man sterben möchte, sondern weil man die Möglichkeit absichern möchte, dass etwas zur Unzeit geschieht. Keinen anderen Zweck verfolgt der Ehevertrag: er dient der Absicherung für den Fall des möglichen Scheiterns der Ehe – denn immer noch wird jede dritte Ehe geschieden.

Wenn die Ehe nach Jahren scheitert, wird der Wert des Unternehmens festzustellen und in die Berechnung des Zugewinns mit einzubeziehen sein. Dem anderen Ehegatten steht ein Zahlungsanspruch auf Zugewinnausgleich in Höhe der Hälfte des Wertes zu. Die Existenz des Unternehmers gerät in Gefahr, wenn er zum Ausgleich des Zugewinns sein Unternehmen oder seine Praxis verkaufen müsste.

Wenn die Ehe nach Jahren scheitert, wird der Wert des Unternehmens festzustellen und in die Berechnung des Zugewinns mit einzubeziehen sein. Dem anderen Ehegatten steht ein Zahlungsanspruch auf Zugewinnausgleich in Höhe der Hälfte des Wertes zu. Die Existenz des Unternehmers gerät in Gefahr, wenn er zum Ausgleich des Zugewinns sein Unternehmen oder seine Praxis verkaufen müsste.

Fragen und Antworten zur Scheidung

Wenn Sie bereits 10 Monate getrennt voneinander leben, können Sie die Scheidung über Ihren Anwalt beantragen lassen. Es besteht Anwaltszwang. Für die Antragstellung benötige ich Ihre Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde Ihrer minderjährigen Kinder.

Die Frage hängt vom Einzelfall ab. Eine reine Scheidung ohne Klärung streitiger Aspekte dauert durchschnittlich vier bis 6 Monate – je nach Gerichtsbezirk. Wenn Sie über Unterhalt, Zugewinn und Ihre Kinder streiten, kann eine Scheidung mehrere Jahre dauern.

Das Management umfasst die individuelle, juristische Beratung und Begleitung vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Scheidung, nebst notwendiger außergerichtlicher Korrespondenz sowie die Vertretung vor Gericht.

Ihre Ehe wird durch das Familiengericht nur dann geschieden, wenn Sie mindestens ein Jahr dauerhaft getrennt voneinander gelebt haben.  Es beginnt mit der räumlichen Trennung. Zweck ist, dass Sie sich klarwerden sollen, ob Ihre Ehe tatsächlich gescheitert ist.

Mit der Eheschließung entsteht die Verpflichtung verheirateter Paare, einander Ehegattenunterhalt zu zahlen. Das gilt in der Ehe, in einer Trennungsphase und unter bestimmten Voraussetzungen auch nach einer Scheidung.

Der Zugewinnausgleich soll einer Benachteiligung desjenigen Ehepartners vorbeugen, der während der Ehe weniger Vermögen sparen konnte. Der Ehegatte mit dem größeren Vermögenszuwachs muss dem anderen den Zugewinn ausgleichen.

Dieser dient der hälftigen Aufteilung von Rentenanwartschaften, die während der Ehe erwirtschaftet wurden. Die Eheleute sollen bei verschiedener Aufgaben- und Arbeitsteilung in der Ehe in gerechter Weise an der Altersversorgung teilhaben.

Anlässlich einer Trennung ist eine Einigung der Eltern darüber herbeizuführen, bei wem die Kinder zukünftig leben werden.  Wenn dies nicht gelingt, empfiehlt sich der Weg zum Jugendamt oder vor Gericht mit dem Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes.